Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner
Durch die Anmeldung zum Winterfest (Veranstaltung) kommt ein Vertrag zustande zwischen der/dem Anmeldenden (Teilnehmer) und den Veranstaltern des Winterfestes (Veranstalter).
Der Vertrag kommt zustande durch Entrichtung des Beitrags seitens des Anmeldenden. Es bedarf dazu keiner weiteren Schriftform. Falls eine der Vertragsparteien fristgerecht von diesem Vertrag zurücktritt, wird dieser Betrag vollständig erstattet.
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
Voraussetzung für die Teilnahme
Teilnehmer der Veranstaltung sind die durch die Veranstalter geladene Gäste. Die Veranstaltung ist nichtöffentlich.
Für Minderjährige gelten die Teilnahmebedingungen für Minderjährige. Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
Teilnehmerbeitrag, Zahlung, Rücktritt
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
Für den fristgerechten Rücktritt gelten die in der Einladung aufgeführten Stichtage.
Haustiere
Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Veranstalters mitgeführt werden.
Haftung
Die Haftung des Veranstalters wird wie folgt beschränkt\,: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Sicherheit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für andere hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen an Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter und an den Unterkünften und sonstigen Einrichtungen der Herberge unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
Brandschutz
In allen Gebäuden ist ohne Ausnahme Rauchen oder offenes Feuer verboten.
Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet, welche direkt mit der Feuerwehr verbunden sind.
Wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Feuerwehreinsatz verursacht, trägt vollständig die daraus entstehenden direkten und indirekten Kosten.
Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.
Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist.
Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt.
Abweichende Regelungen für Vollkaufleute
Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.
Hausrecht
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Vom Hausrecht kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen Gebrauch gemacht werden.
Abschließende Regelungen
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, Darmstadt.
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt.
Gültig sind jeweils die jüngsten zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten AGB.
Teilnahmebedingungen für Minderjährige
Minderjährige können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen. Darüber hinaus muss ein Personensorgeberechtigter anwesender Teilnehmer sein oder ein Personensorgeberechtigter einen anderen erwachsenen Teilnehmer mit der Aufsichtspflicht betraut haben. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht.
Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden Formulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es auf Anfrage beim Veranstalter.
Zum Schluss noch unsere Datenschutzerklärung